Wirtschaftsauskunfteien sind private Unternehmen, die wirtschaftsrelevante Daten über Privatpersonen und Unternehmen sammeln. Zweck der Datenspeicherung ist es, den Vertragspartnern der Auskunfteien die Bewertung der Bonität ihrer Kunden zu erleichtern. Dabei bieten die Auskunfteien ihren Vertragspartnern auch eine eigene Bonitätsbewertung an, indem sie aus den gespeicherten Daten sogenannte Score-Werte berechnen. Beim Score-Wert handelt es sich um eine Zahl, die Aufschluss über die Wahrscheinlichkeit geben soll, dass die betreffende Person zukünftige Forderungen erfüllt. Die genauen Berechnungsmethoden ihrer Score-Werte halten die Auskunfteien geheim.
Die bekannteste deutsche Auskunftei ist die Schufa (Schufa Holding AG). Der Begriff "Schufa" wird daher häufig und auch in diesem Artikel als Synonym für Auskunftei verwendet, auch wenn nicht konkret die Schufa Holding AG gemeint ist. Neben der Schufa gibt es in Deutschland noch einige weitere große Auskunfteien, die aber einen deutlich geringeren Bekanntheitsgrat haben, z.B. CrifBürgel (Zusammenschluss von Deltavista und Bürgel), Creditreform und Infoscore.
Will ein Verbraucher einen Kredit aufnehmen oder einen anderen Vertrag mit zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, z.B. einen „Handyvertrag", abschließen, geht es meist nicht ohne "Schufa-Anfrage". Vom Ergebnis der Anfrage hängt dann ab, ob der Vertragspartner bereit ist, den Vertrag mit dem Verbraucher abzuschließen. Bei einem Kreditvertrag können auch die angebotenen Konditionen von dem Ergebnis der Abfrage abhängen: Ein schlechterer Score-Wert bedeutet häufig höhere Zinsen.
Leider kommt es häufig vor, dass bei den Auskunfteien falsche oder nicht mehr aktuelle Daten gespeichert sind. So waren nach einer auf einem Symposium im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz im Mai 2015 vorgestellten Studie der GP-Forschungsgruppe bei rund jedem 4. Verbraucher die gespeicherten SCHUFA-Daten fehlerhaft oder unvollständig. Der häufigste Fehler war anhand der Studie die fehlende Löschung abgezahlter Kredite/Verträge (34,9 %). Danach folgten fehlerhafte Angaben zu Gläubigerforderungen (8,7 %) und fehlerhafte Angaben zu Bank-/Kreditdaten (8,1 %).
Sie sollten daher regelmäßig prüfen, welche persönlichen Daten bei den Auskunfteien über Sie gespeichert sind. Selbstverständlich haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung fehlerhafter Daten und Löschung zeitlich überholter Daten. Wie die Erfahrung zeigt, kann die Berichtigung je nach Lage des Falles jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Manchmal hilft auch nur eine Klage. Gerade wenn Sie den Abschluss eines wichtigen Kreditvertrages planen, zum Beispiel weil Sie eine Immobilie erwerben wollen, sollten Sie daher rechtzeitig vorsorgen. Wir zeigen Ihnen, was Sie dazu tun können.
Um etwaige Fehler zu finden, müssen Sie zuerst einmal wissen, welche Daten die Auskunfteien über Sie gespeichert haben. Gemäß § 34 Abs. 8 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)* können Sie von jeder Auskunftei einmal jährlich eine kostenlose Auskunft zu den über Sie gespeicherten Daten verlangen.
Der Antrag bedarf keiner bestimmten Form. Sie können also selbst einen Text formulieren, die Musterformulare des Deutschen Verbraucherschutzvereins e.V. verwenden oder auch die von den Auskunfteien auf deren Internetseiten selbst zur Verfügung gestellten Formulare nutzen. Aber Vorsicht! Viele Auskunfteien, z.B. die Schufa, bieten neben der kostenlosen Auskunft weitere kostenpflichtige Auskunftsformate an, deren Mehrwert für den Betroffenen sich oft in Grenzen hält. Achten Sie also bei Benutzung der Formulare der Auskunfteien darauf, dass Sie nicht versehentlich eine kostenpflichtige Auskunft bestellen, wenn Sie diese gar nicht wünschen.
Die Auskunfteien müssen auf geeignete Weise sicher stellen, dass die gespeicherten Daten nicht in falsche Hände gelangen. Deshalb verlangen einige Auskunfteien routinemäßig die Vorlage einer Personalausweiskopie. Aber Achtung: Sie müssen immer davon ausgehen, dass die Auskunfteien alle neuen Daten, die sie bekommen, ebenfalls speichern. Wenn der Auskunftei z.B. Ihr Geburtsdatum noch nicht bekannt ist und Sie reichen eine Personalausweiskopie ein, können Sie davon ausgehen, dass die Auskunftei Ihr Geburtsdatum nun speichern wird. Die Auskunfteien dürfen die Auskunftserteilung nicht generell von der Vorlage einer Ausweiskopie abhängig machen. Wenn der zu Ihnen gehörende Datensatz z.B. anhand Name und Anschrift einwandfrei identifiziert werden kann, muss Ihnen die Auskunftei auch ohne Personalausweiskopie Auskunft erteilen. Wir empfehlen daher, den Auskunftsantrag zunächst ohne Personalausweiskopie zu stellen und, falls die Auskunftei dann eine Personalausweiskopie verlangt, um konkrete Mitteilung zu bitten, warum das erforderlich sein soll. Wenn Sie eine Personalausweiskopie einreichen, sollten Sie alle von der Auskunftei nicht benötigten Daten, auch das Passfoto, schwärzen.
Finden Sie in den mitgeteilten Daten Fehler, sollten Sie die Auskunftei schnellstmöglich darauf hinweisen und um Korrektur bitten. Je nach Art des Fehlers können Sie Löschung, Sperrung oder Berichtigung verlangen. Wenn sich die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Informationen nicht abschließend klären lässt, muss die Auskunftei die Daten sperren. Gesperrte Daten darf sie nicht verwenden.
Nicht mehr aktuelle Negativmerkmale muss die Auskunftei nach Ablauf der Speicherfristen löschen. So sind Informationen über erledigte Sachverhalte nach § 34 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 BDSG* in der Regel nach drei Jahren zu löschen. Dies gilt beispielsweise für einen Kreditvertrag. Ein entsprechender Eintrag muss 3 Jahre nach der vollständigen Rückzahlung der Kreditsumme gelöscht werden. Leider klappt das dann nicht, wenn die jeweiligen Unternehmen, z.B. die Kreditgeber, die Erledigung nicht an die Auskunftei gemeldet haben. Prinzipiell sind die Unternehmen, die einen Sachverhalt an eine Auskunftei gemeldet haben, verpflichtet, auch dessen Erledigung an die Auskunftei zu melden. In solchen Fällen kann es daher effektiver sein, das betreffende Unternehmen zur Erledigungsmitteilung aufzufordern, statt sich an die Auskunftei zu wenden. Auch wenn Sie in der Auskunft Informationen über sonstige, längere Zeit zurückliegende Sachverhalte finden, sollten Sie die Speicherfristen prüfen. Über die jeweils geltenden Fristen beraten Sie z.B. die Verbraucherschutzverbände, auch der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. im Rahmen seiner kostenlosen allgemeinen Verbraucherberatung.
Natürlich sollten Sie Ihren Verpflichtungen gegenüber Ihren Gläubigern nachkommen und offene Forderungen fristgemäß bezahlen. Dazu sind Sie rechtlich verpflichtet. Wenn Sie eine unbestrittene oder eine rechtskräftig titulierte (also gerichtlich festgestellte) Forderung nicht bezahlen, kann dies zu einem „Schufa-Eintrag" führen.
Leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass gerade angebliche Gläubiger dubioser Forderungen versuchen, Verbraucher mit der Drohung mit einem „Schufa-Eintrag" unter Druck zu setzen. Sie müssen sich jedoch nicht einschüchtern lassen. Solange eine Forderung bestritten und nicht rechtskräftig tituliert ist, darf deswegen kein Negativmerkmal bei einer Auskunftei eingetragen werden. Wenn Sie zur Zahlung einer nicht bestehenden Forderung aufgefordert werden, können Sie einen rechtmäßigen Schufa-Eintrag im Regelfall schon dadurch verhindern, dass Sie die Forderung gegenüber dem angeblichen Gläubiger bestreiten. Kommt es dennoch zu einem Schufa-Eintrag, ist dieser rechtswidrig. Sie können die Löschung verlangen.
Kurzname | Anschrift | Telefax |
Schufa | SCHUFA Holding AG, Postfach 10 25 66, 44725 Bochum | 0611 / 9278109 |
CrifBürgel | CRIF Bürgel GmbH, Abteilung Datenschutz, Kaiserstraße 217, 76133 Karlsruhe | 0721 / 1511686 |
Creditreform | Creditreform Boniversum GmbH, Consumer Service, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss | 02131 / 109557 |
infoscore | infoscore Consumer Data GmbH, Abteilung Datenschutz, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden | 07221 / 504 03201 |
*§ 34 Auskunft an den Betroffenen
(1) Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über
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Letzte Aktualisierung: Oktober 2017